Wartung / Kundendienst
Gut gewartet währt am längsten
Seit unserer Gründung stehen neben der Installation von Neugeräten und -anlagen die Wartung und der Kundendienst für die gesamte Haustechnik im Mittelpunkt unseres Leistungsspektrums. Dabei verstehen wir nicht nur die Installation und Wartung der Haustechnik, sondern auch die Anschlüsse und Wartung von Kücheneinrichtungen wie zum Beispiel Spülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner uvm.
Regelmäßige Wartung sichert die Funktion aller Komponenten, beugt Störungen vor, schützt Ihre Investition und sorgt für einen effizienten, umweltschonenden Betrieb. Oft ist die fachgemäße Wartung auch Voraussetzung für die Herstellergewährleistung von Anlagenkomponenten.
Unsere Wartungs- und Kundendienstleistungen in Heizung und Sanitär:
- Herstellerneutrale Wartung sowie Instandsetzung von Geräten und Anlagen sämtlicher Baugrößen, Hersteller und Baujahre
- Öl- und Gasheizkessel sowie Heizthermen
- Klima- und Lüftungsanlagen
- Bad, Sauna, Wellness
- Sanitäre Anlagen
- Hygienewartung und Hygienekontrolle
- Wartung von Regelungs- und MSR-Anlagen sämtlicher Baugrößen, Hersteller und Baujahre
- Thermografische Untersuchung von Regelungs- und MSR-Anlagen
- KESSEL-Werkskundendienst
- Individuell zugeschnittene Wartungsverträge
- Störungsberatung am Telefon
- 7 Tage die Woche 24 Stunden Notdienst
- Beratung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Normen und gesetzlicher Vorschriften
Hier können Sie einen Techniker oder ein Angebot anfordern:
Nutzen Sie den Steuerbonus für unsere Handwerkerleistungen
Wofür gibt es den Bonus?
Für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Handwerkern gegen Rechnung ausgeführt werden.
Mit dem 1. Januar 2009 wurde der Bonus sogar verdoppelt. In einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen sind u.a. folgende beispielhafte Tätigkeiten aufgeführt:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä.
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
- Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühren für Schornsteinfeger)
- Handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom und Fernsehen)
- Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme werden nicht berücksichtigt.
Wer wird begünstigt?
Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung sowie Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung.
Wie hoch ist der Bonus?
20 % der vom Handwerker ausgewiesenen Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten bis höchstens 6.000 Euro inkl. MwSt. werden in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen. Dies entspricht einem Bonus vom maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Wann bekommt man den Bonus?
Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuerschuld jeweils für das Vorjahr unter Abzug des Steuerbonus.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
- Die Rechnung muss die anteiligen Arbeitskosten gesondert von den Materialkosten ausweisen.
- Der Kunde muss die Rechnungszahlung durch einen Beleg des Kreditinstituts nachweisen.
- Barzahlungen werden nicht vom Finanzamt anerkannt.
- Die Leistung muss nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sein.
- Keinen Bonus gibt es, wenn die Kosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Selbstverständlich werden auf unseren Rechnungen automatisch die Arbeitskosten separat ausgewiesen.